Aufmerksamkeiten/Geschenke
Eishockeyclubs schenken ihren Spielern und anderen Angestellten anlässlich besonderer persönlicher Ereignisse (z. B. Geburtstag) Geld/Gutscheine/Blumen.
Steuerliche Einordnung
- Sachzuwendungen bis 60 Euro sind als Aufmerksamkeiten steuerfrei (nur zu besonderen Anlässen)
- Sachzuwendungen über 60 Euro oder Geldzuwendungen in jeder Höhe sind insgesamt LSt- und SV-pflichtig.
- Sachzuwendungen für nicht persönliche Ereignisse (Weihnachten) sind bis zur Sachbezugsgrenze von 50 Euro (ab 2022 bzw. 44 Euro bis 2021) steuerfrei
Rechtliche Grundlage
§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG; R 19.6 Abs. 1 LStR 2015/2021
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)