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Steuern im Profisport

Außensteuergesetz

Der Fußballer F (deutscher Staatsangehöriger) zieht in ein Niedriglohnland, spielt aber weiter für seinen Verein in Deutschland. Er hat seit seiner Geburt in Deutschland gelebt.

Steuerliche Einordnung:

F unterliegt für die folgenden zehn Jahre der erweiterten beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Diese liegt vor, wenn Personen in ein Niedrigsteuerland ziehen, aber weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Voraussetzung ist, dass der Sportler die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre lang der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterlegen hat. Als Folge ist F mit allen Einkünften, die nicht ausländische Einkünfte sind, in Deutschland steuerpflichtig.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 AStG; § 34d EStG

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)