Autogrammstunde
Für eine Werbeveranstaltung hat Sponsor P Basketballer G und Schwimmer S zur Autogrammstunde eingeladen und bezahlt.
Steuerliche Einordnung
a) Einnahmen Schwimmer:
Schwimmer sind Einzelsportler ohne festen AG. Sie schließen eigene Werbeverträge (§ 15 EStG).
b) Einnahmen Basketballer:
Der Verein hat i.d.R. das Vermarktungsrecht und schließt den Werbevertrag. Die Werbetätigkeit des Spielers ist mit dem Gehalt abgegolten. Ausnahme: Der Spieler schließt einen eigenen Werbevertrag. Dann liegen Einnahmen aus Gewerbebetrieb vor.
Siehe auch:
Rechtliche Grundlage
FG Münster, Urteil vom 10. Mai 2006 – 1 K 92/03 E; BFH, Urteil vom 22. Februar 2012 – X R 14/10
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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