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Steuern im Profisport

Autogrammstunde

Für eine Werbeveranstaltung hat Sponsor P Schwimmer S und Basketballer G zur Autogrammstunde eingeladen und bezahlt.

Steuerliche Einordnung

Der Sportler erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Werbetätigkeit für den Verein oder dessen Sponsor auf Grundlage des Arbeitsvertrages, der auch die Teilnahme an Werbeleistungen umfasst, erfolgt (z.B. im Rahmen einer Vermarktungsgesellschaft). Die Entgelte sind dann Arbeitslohn von dritter Seite. Schließt der Sportler jedoch eigene Werbeverträge ab, ist er insoweit selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

a) Einnahmen Schwimmer:

Schwimmer sind im Regelfall Einzelsportler ohne festen Arbeitgeber. Schwimmer S schließt daher eigene Werbeverträge und erzielt somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

b) Einnahmen Basketballer:

Basketballer G erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sofern er auf Grundlage eines Arbeitsvertrages wirbt.

Siehe auch:

Rechtliche Grundlage

§ 15 EStG; § 19 EStG; BFH, Urteil vom 22. Februar 2012 – X R 14/10

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)