Startseite | Stichworte | Berufsbekleidung – Vereinsgestellung
https://www.etl-profisport.de/stichworte/steuern-im-profisport/berufsbekleidung-vereinsgestellung
Steuern im Profisport

Berufsbekleidung - Vereinsgestellung

Fußballern werden neben den Trikots zu den Spielen auch Sport- und Freizeitkleidungen zur Verfügung gestellt, über die die Spieler frei verfügen können.

Steuerliche Einordnung

a) Trikots sind als typische Berufskleidung anzusehen und damit LSt- und SV-frei, da diese nur während der Spiele getragen werden. Die private Nutzung ist so gut wie ausgeschlossen.

b) Andere Kleidungsstücke sind als bürgerliche Kleidung anzusehen und ihre Gestellung ist damit LSt- und SV-pflichtig.

Rechtliche Grundlage

§ 3 Nr. 31 EStG; R 3.31 LStR 2015/2021; FG Köln, Urteil vom 28. April 2009 – 12 K 839/08

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Dr. Olaf T.-M. Gebauer
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)

Mail: admedio-dortmund@etl.de


Alle Kontaktdaten