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Steuern im Profisport

Betriebsveranstaltungen

Bundesligist 1. FC K lädt seine Spieler und dessen Angehörige sowohl zu Weihnachten als auch nach Abschluss jeder Saison zu einer mehrtägigen Betriebsveranstaltung in die Eifel ein.

Steuerliche Einordnung

Betriebsveranstaltungen sind LSt- und SV-frei, soweit nicht mehr als 110 Euro/Teilnehmer ausgegeben und nicht mehr als zwei Veranstaltungen pro Jahr (auch mehrtägig) abgehalten werden. Die anteiligen Aufwendungen für eine Begleitperson sind dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen, da es für eine Begleitperson keinen zusätzlichen Freibetrag gibt.

Bei Überschreitung des Wertes von 110 Euro/Teilnehmer (Freibetrag) ist nur der Differenzbetrag LSt- und SV-pflichtig; Pauschalbesteuerung mit 25 % zzgl. SolZ und ggf. KiSt ist möglich

Geschenke bis 60 Euro, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung übergeben werden, sind steuerfrei, soweit Betriebsveranstaltung + Geschenk insgesamt 110 Euro nicht übersteigen. Geschenke im Wert von mehr als 60 Euro können pauschal mit 25 % versteuert werden.

Rechtliche Grundlage

§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG; § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG; BFH, Urteil vom 16. November 2005 – VI R 68/00; und vom 29. April 2021 – VI R 31/18; BMF 14.10.2015, IV C 5 – S 2332/15/10001

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)