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Steuern im Profisport

Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse

Um die Renten der Verwaltungsmitarbeiter aufzubessern, schließt der Eishockeyverein mit einem Versicherer eine betriebliche Altersversorgung ab und zahlt monatlich für jeden Angestellten Beiträge ein.

Steuerliche Einordnung

a) kapitalgedeckte Versicherung:

Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) nach § 3 Nr. 63 EStG LSt-frei, davon 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch SV-frei. Darüberhinausgehende Beträge werden individuell versteuert.

Jahr SV BMG allg. RV Lohnsteuerfrei (8%) SV-frei (4%)
2020 82.800 Euro 6.624 Euro 3.312 Euro
2021 85.200 Euro 6.816 Euro 3.408 Euro
2022 84.600 Euro 6.768 Euro 3.384 Euro

b) nicht kapitalgedeckte Versicherung:

Zuwendungen an eine Pensionskasse bis zu 3 % (ab 2020; 4 % ab 2025) der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind LSt- und SV-frei. Für 2020 sind dies 2.484 Euro jährlich (2.556 Euro für 2021 und 2.538 Euro für 2022).

Diese Beträge sind um steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG zu mindern. Darüberhinausgehende Zuwendungen an eine Pensionskasse können bis zu einem Betrag von 1.752 Euro/Jahr pauschal mit 20% versteuert werden. Voraussetzung für die steuerlichen Förderungen ist, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt.

Rechtliche Grundlage

§ 3 Nr. 56, 63 EStG; § 40b EStG; § 52 Abs. 4 Satz 19 EStG; BMF Schreiben vom 12. August 2021 IV C 5 – S 2333/19/10008 :017

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)