Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse
Um die Renten der Verwaltungsmitarbeiter aufzubessern, schließt der Eishockeyverein mit einem Versicherer eine betriebliche Altersversorgung ab und zahlt monatlich für jeden Angestellten Beiträge ein.
Steuerliche Einordnung
a) kapitalgedeckte Versicherung:
Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) nach § 3 Nr. 63 EStG LSt-frei, davon 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch SV-frei. Darüberhinausgehende Beträge werden individuell versteuert.
Jahr | SV BMG allg. RV | Lohnsteuerfrei (8%) | SV-frei (4%) |
2022 | 84.600 Euro | 6.768 Euro | 3.384 Euro |
2023 | 87.600 Euro | 7.008 Euro | 3.504 Euro |
2024 | 90.600 Euro | 7.248 Euro | 3.624 Euro |
b) nicht kapitalgedeckte Versicherung:
Zuwendungen an eine Pensionskasse bis zu 3 % (seit 2020 bzw. 4 % ab 2025) der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind LSt- und SV-frei. Für 2024 sind dies 2.718 Euro jährlich.
Diese Beträge sind um steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG zu mindern. Darüberhinausgehende Zuwendungen an eine Pensionskasse können bis zu einem Betrag von 1.752 Euro/Jahr pauschal mit 20% versteuert werden. Voraussetzung für die steuerlichen Förderungen ist, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt.
Rechtliche Grundlage
§ 3 Nr. 56, 63 EStG; § 40b EStG; § 52 Abs. 4 Satz 19 EStG; BMF Schreiben vom 12. August 2021 IV C 5 – S 2333/19/10008 :017
(Letzte Aktualisierung: 26.06.2024)