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Steuern im Profisport

Doppelbesteuerungsabkommen

Sportler S mit Wohnsitz in Deutschland übt seine Tätigkeit teilweise im Ausland aus, z. B.  bei Weltmeisterschaften.

Steuerliche Einordnung:

Sportler S ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Mit den im Ausland erzielten Einkünften unterliegt er aber grundsätzlich auch der Besteuerung in dem jeweiligen Staat.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – korrekt Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden. Doppelbesteuerungsabkommen begründen kein Besteuerungsrecht, sondern weisen bei konkurrierenden Besteuerungsrechten dieses nur einem der beteiligten Staaten zu. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt dann durch Freistellung der im anderen Staat erzielten Einkünfte von der deutschen Besteuerung oder durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer. Hierbei ist das jeweilige DBA im Einzelfall zu prüfen.

 

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)