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Steuern im Profisport

Erholungsbeihilfen

Um die Fußballer nach einer anstrengenden Saison schnell regenerieren zu lassen, schickt der Regionalligist SV G seine Spieler zwei Wochen in den Urlaub und bezuschusst diesen, indem er den Fußballern nach Einreichen der Rechnung einen Teilbetrag erstattet.

Steuerliche Einordnung

Die Beträge sind LSt-pflichtig, können aber pauschal mit 25 % versteuert werden, soweit die Beihilfe 156 Euro für den einzelnen AN, 104 Euro für den Ehegatten und für jedes Kind 52 Euro pro Jahr nicht übersteigt und die Verwendung zu Erholungszwecken sichergestellt ist.

Rechtliche Grundlage

§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG; R 40.2 Abs. 3 LStR 2015/2021

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)