Job-Ticket
Damit die Spieler zum Training kommen können, zahlt der Verein ihnen zusätzlich zum Arbeitslohn die Monatskarte für den ÖPNV.
Steuerliche Einordnung
Steuerfreie Zahlung durch Arbeitgeber, wenn
- im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
- Zuschuss zusätzlich zum Arbeitslohn
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Fernverkehr) oder alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (d.h. ohne Taxi oder Flugzeug).
- fällt nicht unter die Sachbezugsgrenze von 44 Euro (50 Euro ab 2022)
Eine Pauschalierung mit 25 % durch den Arbeitgeber ist in Fällen einer Gehaltsumwandlung möglich.
Rechtliche Grundlage
§ 3 Nr. 15 EStG, § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG, BMF-Schreiben vom 15. August 2019, IV C 5 – S 2342/19/10001
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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