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Steuern im Profisport

PKW-Überlassung

Der Verein überlässt seinen Spielern Fahrzeuge, um die Spieler zu motivieren. Diese können den PKW neben der Fahrt zum Trainingsgelände, zu Auswärtsspielen oder Marketingterminen auch privat nutzen.

Steuerliche Einordnung

Für Dienstfahrten verauslagte Beträge können LSt- und SV-frei erstattet werden.

Der geldwerte Vorteil aus der PKW-Überlassung für private Zwecke und für Fahrten zum Trainingsgelände (falls erste Tätigkeitsstätte) ist steuerpflichtig.

Die Versteuerung erfolgt:

a) Anhand der tatsächlichen Kosten durch Belege und Fahrtenbuch oder

b) Für Privatfahrten pauschal mit 1 % vom auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung) pro Monat. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird der geldwerte Vorteil mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat oder 0,002 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für jeden Tag (max. 180 Tage im Jahr) ermittelt.

Die Methode darf unterjährig nicht gewechselt werden. Besonderheiten für die Berechnung des geldwerten Vorteils gelten für Elektroautos.

 Rechtliche Grundlage

§ 8 Abs. 2 S. 2ff EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG;  R 8.1 Abs. 9 LStR 2015/2021; R 9.10 Abs. 2 LStR 2015/2021; BFH, Urteil vom 20. März 2014 – VI R 35/12; BMF vom 4. April 2018, IV C 5 – S 2334/18/10001

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)

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Dr. Olaf T.-M. Gebauer
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)

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