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Steuern im Profisport

Sozialversicherung

Sportler können Arbeitnehmer und somit sozialversicherungspflichtig sein. Es muss immer der Einzelfall hinsichtlich der Weisungsgebundenheit und den weiteren Merkmalen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses geprüft werden.

  • Amateursportler: gelten nicht als Arbeitnehmer, soweit Vergütung die Freigrenze von 250 Euro (200 Euro bis 31.12.2020) monatlich nicht übersteigt
  • Vertragsamateure: gelten grundsätzlich als Arbeitnehmer, es sei denn, es wurde kein Entgelt vereinbart.
  • Vertragssportler: gelten als abhängig Beschäftigte
  • Berufssportler: gelten grundsätzlich als Selbständige, es sei denn, der Sport wird innerhalb einer Mannschaft ausgeübt

Rechtliche Grundlagen:

Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 13. März 2013, TOP 2; Deutsche Rentenversicherung; summa summarum-Lexikon, Stichwort „Amateursportler“

(Letzte Aktualisierung: 01.02.2022)