Sportexperten-Tätigkeit
H tritt nebenbei als Sportexperte im TV auf.
Steuerliche Einordnung
Es handelt sich um eine steuerpflichtige gewerbliche oder eine selbständige (einer journalistischen ähnliche) Tätigkeit.
Rechtliche Grundlage
§ 15 oder § 18 EStG, FG München vom 28. Juli 2011 – 5 K 2263/08; Revision beim BFH anhängig: VIII R 5/12
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)