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Steuern im Profisport

Trainer (nebenberuflich)/Übungsleiter

Ein Trainer engagiert sich nebenberuflich beim örtlichen Kreisligisten als Fußballtrainer.

Steuerliche Einordnung

Einnahmen für eine nebenberufliche Tätigkeit bei einem gemeinnützigen Verein oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind bis zu 3.000 Euro/Jahr (2.400 Euro bis 2020) sind LSt- und SV-frei (sog. Übungsleiterfreibetrag). Eine Tätigkeit ist nur dann nebenberuflich, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Fußballtrainer sind grundsätzlich als Arbeitnehmer tätig. Eine selbständige (unterrichtende) Tätigkeit liegt nur bei einer nebenberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang (max. 6 Stunden pro Woche) vor.

Rechtliche Grundlage

§ 3 Nr. 26 EStG; R 3.26 LStR 2015/2021; R 19.2 LStR 2015/2021

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)