Trainer (nebenberuflich)/Übungsleiter
T engagiert sich nebenberuflich beim örtlichen Kreisligisten als Fußballtrainer.
Steuerliche Einordnung
Einnahmen bis zu 2.400 EUR/Jahr sind LSt- und SV-frei (Freibetrag). Fußballtrainer sind grundsätzlich als Arbeitnehmer tätig. Eine Selbstständige (unterrichtende) Tätigkeit liegt nur bei einer nebenberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang (max. 6 Stunden pro Woche) vor.
Rechtliche Grundlage
§ 3 Nr. 26 E; StG; R 3.26 LStR 2013; R 19.2 LStR 2013
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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