Unterkunftsstellung
Kreisligist FC H stellt Spielern, die in Vereinsnähe keine Wohnung haben, Zimmer mit Gemeinschaftswaschräumen zur Verfügung (Wohngemeinschaft).
Steuerliche Einordnung
Die Unterkunftsstellung ist LSt- und SV-pflichtig und wird mit dem amtlichem Sachbezugswert bemessen (221 EUR monatlich in 2014). Bei Zuzahlung des AN ist die Differenz zum amtlichen Sachbezugswert der steuerpflichtige Vorteil.
Bei Gemeinschaftsunterkünften wird ein Abschlag von 15 % vom Sachbezugswert vorgenommen. Weitere Abzüge bei Mehrfachbelegung des Zimmers sind zu berücksichtigen. Unterkunftsüberlassung ist ein Sachbezug.
Rechtliche Grundlage
R 8.1 Abs. 5 LStR 2013
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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