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Steuern im Profisport

VIP-Logen

Sportvereine stellen ihren Sponsoren oftmals Business-Seats oder VIP-Logen im Rahmen eines Sponsoring-Vertrages zur Verfügung. Diese umfassen neben der Eintrittskarte auch Bewirtung, Raumkosten o. Ä.

Steuerliche Einordnung

Der für das Gesamtpaket aufgewendete Betrag des Sponsors kann aus Vereinfachungsgründen pauschal aufgeteilt werden:

  • 40% Werbeaufwand (in vollem Umfang Betriebsausgabe des Unternehmens/Sponsoren)
  • 30 % Bewirtungsaufwand (bei Bewirtung von Geschäftsfreunden sind davon 70 % als Betriebsausgabe abziehbar)
  • 30 % Geschenke, z. B. Eintrittskarten: Soweit die Geschenke auf Geschäftsfreunde und deren AN entfallen, sind die Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehbar, da sie regelmäßig 35 Euro/Wirtschaftsjahr übersteigen. Soweit die Aufwendungen auf eigene AN entfallen, sind sie vollumfänglich abziehbar. Eine hälftige Aufteilung in Geschenke an Geschäftspartner und Geschenke an eigene AN wird anerkannt.

Sind bei Business-Seats im Gesamtpaket nur die Leistungen Eintrittskarten, Rahmenprogramm und Bewirtung enthalten, sind die Aufwendungen sachgerecht aufzuteilen. Eine pauschale Aufteilung auf Geschenke und Bewirtung zu jeweils 50% ist möglich.

Beim AN führen die Vorteile aus den VIP-Logen-Einladungen grundsätzlich zu LSt- und SV-pflichtigen Arbeitslohn. Der AG kann die Lohnsteuer jedoch mit einem Pauschalsteuersatz in Höhe von 30% übernehmen. Ausnahme: Übliche Betriebsveranstaltung

Ob die Voraussetzungen für die VIP-Logen-Besteuerung vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Rechtliche Grundlage

BMF Schreiben vom 22. August 2005, -IV B 2 S 2144 – 41/05; BMF Schreiben vom 11. Juli 2006 – IV B 2 – S 2144 – 53/06

 

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)