Vorsorgeuntersuchungen
Bundesligist FC B verpflichtet den gesamten Kader seiner A-Mannschaft zu monatlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Steuerliche Einordnung
Vorsorgeuntersuchungen sind bei (überwiegender) betrieblicher Veranlassung LSt- und SV-frei.
Rechtliche Grundlage
BFH, Urteil vom 17. September 1982 – VI R 75/79
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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