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Steuern im Profisport

Fahrten zur Arbeit (mit Privat-PKW)

Um zum Training zu gelangen, nutzt Kreisliga-Spieler K seinen eigenen PKW. Auch zu Auswärtsspielen ist er mit diesem bereits einige Male gefahren, da er die Abfahrt des Mannschaftsbusses verschlafen hatte. (Fahrten mit Firmen-PKW siehe PKW-Überlassung)

Steuerliche Einordnung

a) Fahrten zum Training (erste Tätigkeitsstätte):

Erstattungen können durch den AG pauschal mit 15 % versteuert werden, soweit die Erstattung nicht den als Werbungskosten abziehbaren Betrag (0,30 Euro/km einfache Strecke) übersteigt. Die Beträge erhöhen sich ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 Euro für 2021 bis 2023 und auf 0,38 Euro für 2024 bis 2026.

b) Fahrten zu Auswärtsspielen:

Erstattungen von 0,30 Euro pro gefahrenen km bei Nutzung eines PKW (bzw. 0,20 Euro für jedes andere motorbetriebene Fahrzeug) oder i. H. d. tatsächlichen Kosten sind LSt- und SV-frei.

Rechtliche Grundlage

§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2-6 EStG; § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG; § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG; R 9.10 LStR 2015/2021; H 9.10 LStH 2021; R 40.2 Abs. 6 LStR 2015/2021, BMF vom 25. November 2020 IV C 5 – S2353/19/10011

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)