Jubiläum
Ein Mannschaftsarzt ist seit 25 Jahren beim Bundesligisten H. BSC beschäftigt. Der Verein zahlt ihm hierfür eine Prämie und überreicht ein Präsent.
Steuerliche Einordnung
a) Die Prämienzahlung ist LSt- und SV-pflichtig, aber nach der sogenannten Fünftel-Regelung zu versteuern. Hierbei wird die steuerliche Progression abgemildert, indem die Prämie für die Steuerberechnung fiktiv auf fünf Jahre verteilt wird.
b) Sachzuwendungen bis 60 Euro sind LSt- und SV-frei (siehe Aufmerksamkeiten).
Rechtliche Grundlage
§ 19 Abs. 1 EStG; § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 EStG, R 19.6 LStR 2015/2021
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)